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   BGH, 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16   

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https://dejure.org/2016,52078
BGH, 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16 (https://dejure.org/2016,52078)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16 (https://dejure.org/2016,52078)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16 (https://dejure.org/2016,52078)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei einspruchsbehafteten Forderungen des Finanzamts

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 5 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 14 Abs. 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 124 Abs. 2 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Fehlende Verhandlungsfähigkeit im Verwaltungsverfahren

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei einspruchsbehafteten Forderungen des Finanzamts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Fehlende Verhandlungsfähigkeit im Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Fehlende Verhandlungsfähigkeit im Verwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei einspruchsbehafteten Forderungen des Finanzamts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Verhandlungsfähigkeit - im Widerrufsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16
    Zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheides vom 8. Oktober 2014, auf den es ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9; st. Rspr.), waren die Forderungen des Finanzamts, der C.   C.      und von S.    und T.    G.     weder getilgt noch hat die Klägerin eine Vereinbarung mit den Gläubigern über die Tilgung für diesen Zeitpunkt nachgewiesen.
  • BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15

    Der Anwalt in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16
    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16. März 2015 - AnwZ (Brfg) 47/14, juris Rn. 3 und vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus BGH, 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16
    Entgegen der Auffassung der Klägerin begründen auch einspruchsbehaftete Forderungen des Finanzamts den Vermögensverfall, wenn sie vollstreckbar sind (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 7).
  • BGH, 16.03.2015 - AnwZ (Brfg) 47/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16
    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16. März 2015 - AnwZ (Brfg) 47/14, juris Rn. 3 und vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 21.05.2015 - AnwZ (Brfg) 6/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16
    Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehören Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie ihre Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihre Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. April 2014 - AnwZ (Brfg) 1/14, juris Rn. 7 und vom 21. Mai 2015 - AnwZ (Brfg) 6/15, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 09.04.2014 - AnwZ (Brfg) 1/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16
    Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehören Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie ihre Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihre Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. April 2014 - AnwZ (Brfg) 1/14, juris Rn. 7 und vom 21. Mai 2015 - AnwZ (Brfg) 6/15, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 64/12

    Hinreichende Darlegung eines Zulassungsgrundes für eine Berufung gegen den

    Auszug aus BGH, 20.12.2016 - AnwZ (Brfg) 39/16
    Daher müssen die aus Sicht des Antragstellers in Betracht kommenden Zulassungsgründe (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 VwGO) nicht nur benannt, sondern auch hinreichend erläutert und zudem die Voraussetzungen des geltend gemachten Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Anwz (Brfg) 64/12, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 22.09.2017 - AnwZ (Brfg) 51/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Befristete Anstellung als

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16, juris Rn. 9 mwN; st.Rspr.).
  • BGH, 06.02.2020 - AnwZ (Brfg) 64/19

    Liegen eines Anteils von 65 Prozent anwaltlicher Tätigkeit am unteren Rand des

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16 Rn. 9 mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16, Rn. 9 mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 42/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Soweit sich der Kläger hinsichtlich dieser Forderungen darauf berufen hat, diese bestünden in Wahrheit nicht oder nicht in vollem Umfang, kann er damit im Widerrufsverfahren nicht gehört werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 7; vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16, juris Rn. 7).

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16, Rn. 9 mwN; st. Rspr.).

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 29/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit im Bereich "Heilwesen-Schaden";

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16, Rn. 9 mwN; st.Rspr.).
  • BGH, 22.09.2021 - AnwZ (Brfg) 14/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Soweit sich der Kläger hinsichtlich einer Forderung des Finanzamts, die möglicherweise Gegenstand einer der Eintragungen ist, darauf berufen hat, diese bestehe in Wahrheit nicht in vollem Umfang, kann er damit im Widerrufsverfahren nicht gehört werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 7; vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16 juris Rn. 7).

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16, juris Rn. 9 mwN; st. Rspr.).

  • BGH, 09.01.2020 - AnwZ (Brfg) 68/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Soweit sich der Kläger insoweit darauf berufen hat, die zugrundeliegenden Forderungen bestünden in Wahrheit nicht in vollem Umfang und seien teilweise seinerseits klageweise angegriffen oder deren Vollstreckung sei vorübergehend aufgeschoben, kann er damit im Widerrufsverfahren nicht gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16, juris Rn. 7).

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16 Rn. 9 mwN; st. Rspr.).

  • BGH, 29.06.2021 - AnwZ (Brfg) 13/21

    Klage gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Soweit sich der Kläger insoweit darauf berufen hat, die zugrundeliegenden Forderungen bestünden in Wahrheit nicht in vollem Umfang oder deren Vollstreckung sei vorübergehend aufgeschoben, kann er damit im Widerrufsverfahren nicht gehört werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 7; vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16, juris Rn. 7).

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16 Rn. 9 mwN; st. Rspr.).

  • BGH, 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 71/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16, Rn. 9 mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 23.05.2019 - AnwZ (Brfg) 13/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Prüfung

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16 Rn. 9 mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 18.12.2019 - AnwZ (Brfg) 78/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich Prägung des Arbeitsverhältnisses

  • BGH, 16.12.2019 - AnwZ (Brfg) 61/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 10.04.2019 - AnwZ (Brfg) 46/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich Befreiung von der Pflicht zur

  • BGH, 30.09.2021 - AnwZ (Brfg) 20/21

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Umfang der Beratungspflicht der

  • BGH, 05.04.2019 - AnwZ (Brfg) 2/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

  • BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 66/17

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Bindungswirkung rechtskräftiger

  • BGH, 18.08.2022 - AnwZ (Brfg) 48/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eröffnung

  • BGH, 19.04.2021 - AnwZ (Brfg) 39/20

    Genehmigung der Nebentätigkeit eines Rechtsanwalts als Immobilienmakler

  • BGH, 10.07.2019 - AnwZ (Brfg) 39/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 02.01.2020 - AnwZ (Brfg) 63/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 28.06.2022 - AnwZ (Brfg) 5/22

    Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin

  • BGH, 25.05.2022 - AnwZ (Brfg) 4/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 39/18
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2017 - 1 AGH 20/17

    Syndikusrechtsanwalt, Zulassung, Geschäftsführer einer Bildungseinrichtung

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